Voraussetzungen
Du hast eine (anerkannte) Ausbildung in einem der prämienberechtigten Berufsbildern?
Dann bist du hier genau richtig!
Ausbildung in:
- Elektrotechnik (Elektro- und Gebäudetechnik, Energietechnik, Anlagen- und Betriebstechnik, Automatisierungs- und Prozessleittechnik)
- vormals Elektroinstallationstechniker/ Elektriker/ Betriebselektriker (m/w/d) - Installations- und Gebäudetechnik (Gas- und Sanitärtechnik, Heizungstechnik, Lüftungstechnik)
- Kälteanlagentechnik
Gestalte die Zukunft mit uns
Mit unseren Dienstleistungen im Hintergrund sorgen wir dafür, dass die Produktion unserer Kunden optimal läuft. Wie das geht? Wir denken für unsere Kunden immer einen Schritt voraus. Wir arbeiten proaktiv daran, Prozesse einfacher, schneller und schlanker zu gestalten. Wir zeigen Eigeninitiative, übernehmen Verantwortung und handeln kundenorientiert. Unser größtes Lob: wenn der Kunde rundum mit uns zufrieden ist.
Du willst wissen, was Dich bei Leadec erwartet? Erfahre mehr darüber, mit welchen Themen wir uns bei unserer täglichen Arbeit beschäftigen.
*Rechtlicher Hinweis
Die Willkommensprämie wird im begrenzten Zeitraum vom 01.03.2026 bis 31.05.2026 für ausgewählte Positionen und damit verbundene Qualifikationen (abgeschlossene/ anerkannte Berufsausbildung) sowie relevante Berufserfahrung in Aussicht gestellt. Berechtigt sind BewerberInnen, die nicht bereits bei Leadec oder einer Tochtergesellschaft angestellt sind oder waren oder zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits in einem Leiharbeitsverhältnis beschäftigt sind. Es gilt das Datum der Einreichung der Bewerbung innerhalb des genannten Zeitraums. Die Prämie ist eine lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtige Zahlung. Der/die neue Mitarbeitende erhält die Willkommensprämie nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit, wenn er sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet. 100 % der Willkommensprämie werden dann mit der Entgeltabrechnung ausbezahlt, die auf die ersten 6 Monate ungekündigter Betriebszugehörigkeit folgt. Die Gewährung dieser Leistung erfolgt freiwillig und ohne Anerkennung einer entsprechenden Rechtspflicht für die Zukunft. Die Gesellschaft behält sich vor, neu darüber zu entscheiden, ob und in welcher Höhe eine "Willkommensprämie“ über den genannten Zeitraum hinaus gewährt wird.
Die Höhe der Willkommensprämie beträgt 1.500 €.








